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Entsorgung / Verwertung

Entsorgung und Bauschuttrecycling

Die Entsorgung und der Abtransport des abgebrochenen Materials ist neben den Lohn- und Gerätekosten, der maßgebende Kostenfaktor bei Abbrucharbeiten. Unbelastetes Material recyclen wir noch während die eigentlichen Abbrucharbeiten im Gang sind, vor Ort.

Eine kostengünstige Entsorgung setzt aber auch die vorhergehende Beräumung der baulichen Anlage und die getrennte Erfassung der verschiedenen Abfallarten, wie Bauschutt, Holz, Kunststoffe, Metalle und Glas voraus. Teurer und komplizierter wird die Entsorgung bei kontaminierten Bereichen, die mit Gefahrstoffen verunreinigt sind.

Entsorgungskosten für:

  • Asbest
  • ZO
  • Z2
  • Erdaushub Z2
  • Entsorgung von Lehm

Asbest-Entsorgung

Aufgrund der inzwischen eindeutig festgestellten Gesundheitsgefahren, die von Asbest ausgehen, ist der Einsatz heute in vielen Ländern verboten, unter anderem in der ganzen EU. Für Sanierungen in Deutschland ist die TRGS 519 (Technische Regeln für Gefahrstoffe: Asbest) Grundlage. Da die Beschädigung von Asbest-Produkten zur Freisetzung der Fasern führt, muss die Sanierungsbaustelle in Gebäuden staubdicht von der Umgebung abgeschottet werden. Der Innenbereich muss während der Arbeiten unter Unterdruck gehalten werden. Die Arbeitsbereiche dürfen nur über Schleusensysteme betreten und verlassen werden.

In Abbruch Objekten sind am häufigsten ebene und gewellte Asbestzementplatten zu finden. Daneben gibt es Vinyl Asbest-Platten, die häufig mit einem asbesthaltigen Kleber angebracht wurden. In den neuen Bundesländern gibt es den Morinol-Fugenkitt der bei Plattenbauten zwischen den Betonfugen zu finden ist. Arbeiten an schwach gebundenen Asbestprodukten dürfen nur Firmen ausführen, die über die notwendige Zulassung gemäß § 39 der Gefahrstoffverordnung verfügen. Für Arbeiten an fest gebundenen Asbestprodukten ist der Nachweis der Sachkunde gemäß TRGS Asbest, Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten ausreichend. Ein Privatmann darf asbesthaltige Baumaterialien (Asbest) weder abbauen noch entsorgen!

Derzeit wird Asbest über Klasse II Deponien entsorgt (Hausmülldeponien).